Hospiz und Palliative Care

Multiprofessionelle Begleitung

Würdevolles Abschiednehmen

Wir begleiten schwer kranke Menschen in der letzten Lebensphase sowie ihre Angehörigen und bieten intensive palliative Versorgung und individuelle Betreuung. Hospize sind Orte des Lebens, wo ein würdevolles Abschiednehmen in liebevoller Umgebung möglich ist. Der Mensch mit seinen körperlichen, psychosozialen und spirituellen Bedürfnissen steht hier im Mittelpunkt.

Letzte Lebensphase

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Stationäres Hospiz. Lebensqualität bis zuletzt

Stationäre Hospize sind für unheilbar kranke Menschen jeder Altersgruppe, bei denen eine Betreuung im Klinikum nicht nötig bzw. zu Hause nicht möglich ist. Ziel ist es, die Lebensqualität bis zuletzt zu erhalten. Ein stationäres Hospiz wird in den Pflege- und Betreuungszentren Melk, Mistelbach, Mödling, St. Pölten (Tageshospiz), Tulln und Wiener Neustadt geführt.

  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich und Berechtigung zum dauerhaften Aufenthalt im Inland.
  • Der Bedarf für eine Aufnahme in ein stationäres Hospiz muss von einem multiprofessionellen Palliativteam vor Aufnahme festgestellt werden.
  • Die Antragstellung erfolgt mit dem Formular „Stationäres Hospiz“ bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, bei einem Pflege- und Betreuungszentrum mit stationärem Hospiz oder bei der Gemeinde.
  • Der Antrag ist entweder eigenhändig, oder der zu betreuenden Person oder von einem/einer gesetzlichen VertreterIn zu unterfertigen.
  • Der/Die AntragstellerIn ist über die unheilbare Erkrankung und über Palliativcare informiert.
  • Nachweise über das Einkommen der pflegebedürftigen Person
  • Nachweise über den Pflegegeldbezug der pflegebedürftigen Person bzw. Nachweis der erfolgten Antragstellung
  • Stellungnahme des mobilen Palliativteams
  • aktueller ärztlicher Befund (Arztbrief) oder Entlassungsbericht
  • Das Land NÖ fördert den Hospizplatz längstens für 6 Monate
  • Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist bei vorliegender medizinischer und pflegefachlicher Indikation möglich. Der Bedarf muss spätestens im letzten Monat des geförderten Aufenthaltes durch ein multiprofessionelles Palliativteam festgestellt werden.
  • Als Eigenleistung hat der Hilfe Suchende bis zu 80 % seines Einkommens (Rente, Pension oder sonstiges Einkommen) sowie bis zu 80 % des Pflegegeldes zu leisten.
  • Darüber hinaus besteht keine weitere Kostenersatzpflicht aus dem Vermögen des Hospizgastes oder deren unterhaltspflichtigen Angehörigen.
  • Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Bezirksverwaltungs-
  • behörde, im Pflege- und Betreuungszentrum mit stationärem Hospiz
  • oder auf der Website des Landes NÖ: www.noe.gv.at/noe/Pflege/Stationaeres_Hospiz.html
  • bequeme Bekleidung/Hausschuhe
  • alle Befunde, Arztbriefe, Medikamentenliste, e-card
  • falls vorhanden: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Vorsorgedialog
  • Medikamente/Injektionen
  • Hilfsmittel (Rollstuhl, Rollator, ...)

Zusammenarbeit

Das ExpertInnenteam im stationären Hospiz unterstützt und begleitet Menschen mit fortgeschrittener Krankheit und ihre Angehörigen in Abstimmung und enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen, um die Linderung von Beschwerden und ein Leben in Würde und Geborgenheit zu ermöglichen.

Hier finden Sie auch eine Übersicht mit den Einrichtungen in ganz Österreich:

Dachverband HOSPIZ Österreich